
Molnarplatz 1
AT-5400 Hallein
Tel.: 0043 - 6245 22008
Fax: 0043 - 6245 220081
Email: peter.huber@rechtsanwalthallein.at
WWW: https://www.rechtsanwalthallein.at

Willkommen in der Kanzlei von Rechtsanwalt Ing. Mag. Peter Huber in Hallein!
Ing. Mag. Peter Huber ist als Rechtsanwalt in Hallein tätig und setzt auf eine persönliche, engagierte und lösungsorientierte Betreuung seiner Mandanten. Eine fundierte Prüfung der jeweiligen Rechtslage bildet die Grundlage seiner Arbeit. Dabei werden auch Erfolgsaussichten sorgfältig analysiert und bei Bedarf mehrfach überprüft. Auf dieser Basis entwickelt er eine klare Strategie und verfolgt die Interessen seiner Mandanten mit Nachdruck, weist jedoch ebenso darauf hin, wenn eine außergerichtliche Lösung sinnvoller ist.
Ein Schwerpunkt liegt im Familienrecht. Hier berät und vertritt Ing. Mag. Peter Huber unter anderem bei Ehescheidungen, Fragen des Unterhalts sowie in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren. Auch im Erbrecht unterstützt er bei Verlassenschaftsverfahren, Erbschaftsklagen und der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Darüber hinaus umfasst die Tätigkeit die Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen sowie die rechtliche Begleitung bei Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft.
Im Arzthaftungsrecht steht die Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen im Mittelpunkt. Weitere Tätigkeitsbereiche sind das Nachbarrecht, etwa bei unzulässigen Immissionen oder Besitzstörungen, sowie das Liegenschafts- und Immobilienrecht. Dazu gehören unter anderem Kaufverträge mit grundbücherlicher Durchführung, Mietverträge, Bauprozesse, die Auseinandersetzung mit Baumängeln, Beweissicherungsverfahren und Fragen des Werkvertragsrechts.
Auch im Strafrecht einschließlich Wirtschafts- und Finanzstrafrecht übernimmt Ing. Mag. Peter Huber die rechtliche Vertretung. Im Arbeitsrecht unterstützt er bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr daraus entstehender Ansprüche. Ergänzend umfasst das Versicherungsrecht Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen und Deckungsfragen. Im Bereich der Verwaltungsstrafsachen geht es unter anderem um Verwaltungsübertretungen, Verkehrsdelikte, Strafbescheide, Führerscheinentzug sowie die Vertretung gegenüber Behörden und Landesverwaltungsgerichten.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Schadenersatzrecht. Ing. Mag. Peter Huber vertritt Mandanten bei Ansprüchen nach Verkehrsunfällen sowie bei Schi- und Sportunfällen und befasst sich mit Haftungsfragen bei Freiberuflern wie Ärzten, Steuerberatern, Wirtschaftstreuhändern und Zivilingenieuren. Ebenso gehören Vertragsverletzungen und Verkehrssicherungspflichten für Gebäude, Wege und Straßen zu seinem Tätigkeitsbereich. Durch eine sorgfältige Analyse, eine konsequente Strategie und eine persönliche Betreuung erhalten Mandanten in Hallein kompetente rechtliche Unterstützung in unterschiedlichen Rechtsfragen.
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