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Rechtsanwalt Mag. Dietmar Bachmann

Gärtnergasse 8/4
AT-1030 Wien
Tel.: 0043 - 1 - 890 65 47
Fax: 0043 - 1 - 890 65 47 - 77
Email: office@dblaw.at
WWW: https://www.dblaw.at

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Willkommen bei Rechtsanwalt Mag. Dietmar Bachmann in Wien!

Rechtsanwalt Mag. Dietmar Bachmann steht seinen Mandantinnen und Mandanten mit großem Engagement und fachlicher Präzision zur Seite, wenn es um die Durchsetzung und Verteidigung ihrer Rechte gegenüber staatlichen Behörden geht. Seine anwaltliche Tätigkeit ist von der Überzeugung geprägt, dass eine effektive Verteidigung im Strafverfahren aktives Handeln, strategisches Denken und konsequentes Eintreten für die Interessen des Beschuldigten erfordert. Ziel ist es stets, den Mandanten in einer oft belastenden Situation rechtlich fundiert zu begleiten und ihm Sicherheit sowie Orientierung zu geben.

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Strafrecht in all seinen Ausprägungen. Mag. Bachmann ist insbesondere im Wirtschafts- und Finanzstrafrecht tätig und verfügt über umfassende Erfahrung in komplexen Verfahren mit wirtschaftlichem Hintergrund. Auch im Bereich des Korruptionsstrafrechts, des Unternehmens- und Verbandsstrafrechts sowie bei Fragestellungen rund um Compliance berät und vertritt er sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen. Darüber hinaus umfasst seine anwaltliche Praxis das allgemeine Strafrecht, das Verwaltungsstrafrecht sowie das Fremden- und Asylrecht. Ergänzend betreut er Mandate in angrenzenden Rechtsmaterien wie dem Veranstaltungsrecht, dem öffentlichen Recht und bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen.

Eine erfolgreiche Vertretung im Strafverfahren setzt aus seiner Sicht mehrere zentrale Faktoren voraus. Besonders wichtig ist der Aufbau eines stabilen Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant, da nur auf dieser Basis eine offene und ehrliche Zusammenarbeit möglich ist. Ebenso entscheidend ist eine klare und reibungslose Kommunikation, damit alle relevanten Informationen vollständig und rechtzeitig ausgetauscht werden können. Hinzu kommt eine detaillierte Kenntnis des Verfahrensgegenstandes, des aktuellen Aktenstandes sowie sämtlicher belastender und entlastender Umstände, die für die rechtliche Beurteilung von Bedeutung sind.

Auf Grundlage dieser Faktoren entwickelt Mag. Bachmann eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie. Diese richtet sich nach der konkreten Sach- und Beweislage sowie nach den persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Mandanten. Je nach Fallkonstellation kann dies auf eine aktive Bestreitung der Vorwürfe ebenso hinauslaufen wie auf eine kooperative Vorgehensweise gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Ziel ist es stets, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, sei es durch eine Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder – sofern dies im Interesse des Mandanten liegt – durch alternative Lösungen wie diversionelle Maßnahmen oder eine möglichst geringe Strafbemessung.

Die Kanzlei richtet sich mit ihrem Angebot an beschuldigte oder verdächtigte Personen ebenso wie an Führungskräfte, Selbständige, Unternehmen und Verbände. Auch Opfer von Straftaten werden betreut, wenn sie ihre Ansprüche im Strafverfahren geltend machen möchten. Um eine umfassende rechtliche Betreuung sicherzustellen, arbeitet die Kanzlei in einem bewährten Netzwerk mit anderen Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen. Dadurch kann auch bei komplexen Sachverhalten eine fachlich breit abgestützte Beratung gewährleistet werden.

Großen Wert legt Mag. Dietmar Bachmann auf Transparenz bei der Honorargestaltung. Eine klare und nachvollziehbare Abrechnung ist aus seiner Sicht ein wesentlicher Bestandteil einer vertrauensvollen Mandatsbeziehung. Mandanten werden laufend über den Stand der Honorarforderungen informiert, wobei die Abrechnung in regelmäßigen Zeitabständen erfolgt, um eine gute Planbarkeit zu ermöglichen. Selbstverständlich wird dabei auf individuelle finanzielle Situationen Rücksicht genommen. Auf Wunsch unterstützt die Kanzlei auch bei der Kommunikation mit Rechtsschutzversicherungen oder bei der Durchsetzung von Kostenansprüchen gegenüber Dritten.