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Willkommen bei Hebel Schmidt-Morsbach + Partner mbB Rechtsanwälte in Berlin!
Ihre erstklassigen Ansprechpartner für alle rechtlichen Belange im Bau- und Immobilienrecht sowie im Architekten- und Ingenieurrecht – zentral gelegen im Herzen von Berlin.
Als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht beraten und vertreten wir Bauherren, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Projektentwickler in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die Vertragsgestaltung und -prüfung von Bauverträgen, VOB-Verträgen und Architektenverträgen ebenso wie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei Baumängeln und Bauschäden.
**Bauvertragsrecht & Vertragsgestaltung**
Beratung zu Bauverträgen, VOB/B-Verträgen, Generalunternehmerverträgen und Bauträgerverträgen – von der Vertragsprüfung bis zum Nachtragsmanagement.
**Baumängel & Gewährleistung**
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei Baumängeln, Bauschäden und Mängelrügen, einschließlich selbstständigem Beweisverfahren und Bausachverständigen-Gutachten.
**Architekten- und Ingenieurrecht**
Vertretung bei Honorarstreitigkeiten nach HOAI, Planungsfehlern und Fragen der Architektenhaftung.
**WEG- und Immobilienrecht**
Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen bei Sanierungsstreitigkeiten
**Bauprozessrecht**
Vertretung vor Gericht bei Baustreitigkeiten sowie außergerichtliche Streitbeilegung und Bauschlichtung.
**Was macht ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht?**
Er berät und vertritt Bauherren, Auftragnehmer und Planer in allen rechtlichen Fragen rund um Bauvorhaben – von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen bei Baumängeln.
**Was tun bei Baumängeln?**
Zunächst sollte eine Mängelrüge gegenüber dem Auftragnehmer erfolgen; bei Uneinigkeit empfiehlt sich ein selbstständiges Beweisverfahren zur gerichtsfesten Dokumentation der Bauschäden.
Wie hoch ist mein Honoraranspruch nach HOAI?**
Die Höhe richtet sich nach Leistungsphasen, Honorarzone und anrechenbaren Kosten – eine anwaltliche Prüfung des Architektenvertrags schafft hier Klarheit.
Was ist bei einem VOB-Vertrag zu beachten?**
Anders als beim BGB-Bauvertrag gelten besondere Regelungen zu Abnahme, Gewährleistung und Nachträgen, die vor Vertragsschluss geprüft werden sollten.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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